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Papst Benedikt XVI. in evangelischer Sicht |
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Werner Thiede (Hg.), Der Papst aus Bayern. Protestantische Wahrnehmungen, Evangelische Verlagsanstalt: Leipzig 2010, 272 S., ISBN 978-3-374-02751-4 (kart.), 19,80 € Zu diesem Buch folgen hier zunächst einige kurze Auszüge aus verschiedenen Rezensionen – und dann eine sehr ausführliche Besprechung aus der Zeitschrift des Instituts Papst Benedikt.
„Tatsächlich bietet Thiede eine Sammlung von Aufsätzen ausgewiesener protestantischer Kenner des Katholizismus. … Das Buch bietet eine Fülle von Anregungen…“ Deutsches Pfarrerblatt 9/2011
„Eine antirömische Streitschrift liegt hier keineswegs vor. Vielmehr handelt Sonntagsblatt - Evangelische Wochenzeitung für Bayern (9. 5. 2010)
In diesem Buch „versammelt der Herausgeber eine ganze Reihe von fachkundigen Personen, die sich mit verschiedenen Aspekten von Leben und Werk Joseph Ratzingers beschäftigen. ... Dass die Zugänge so vielschichtig sind, liegt im Thema begründet. 'Der Reiz verschiedener Wahrnehmungen besteht in den Perspektiven, aus denen sie erfolgen.' (49) Mit diesen Worten von Weihbischof Jaschke lässt sich auch der Gewinn dieses Buches beschreiben.“ Materialdienst des Konfessionskundlichen Instituts Bensheim 4/2011
„Seit fünf Jahren ist der frühere Münchner Erzbischof und Kardinal Joseph Ratzinger als Papst Benedikt XVI. im Amt. Zu diesem Jahrestag hat der evangelische Theologieprofessor Werner Thiede ein Buch "Der Papst aus Bayern" herausgegeben. Darin lässt der Autor vor allem Protestanten mit ihren Eindrücken und Bewertungen zu Person und epd-Wochendienst (Bayern)
„Das Buch lohnt sich, weil es eine genaue Bestimmung des Verhältnisses zwischen römisch-katholischer Kirche (hier in Gestalt des Papstes) und Protestantismus ist.“ idea Spektrum 40/2010
Die folgende ausführliche Buchbesprechung erschien in den Mitteilungen des Instituts Papst Benedikt XVI. 3/2010. Für die Abdruckerlaubnis wird herzlich gedankt. Im Vorwort betont der Herausgeber, der außerplanmäßiger Professor für Systematische Theologie an der Universität Erlangen ist, die häufige Rede Benedikts XVI. vom „Petrusdienst“ sei eine „auf Ökumene hin offene Formulierung“. Thiede verbindet mit der vorliegenden Publikation die Hoffnung, dass sich daraus „die eine oder andere bilaterale ökumenische Dialog-Möglichkeit“ (7) ergeben könnte. Werner Thiede stellt im einleitenden Beitrag (11–32), in dem eine kirchengeschichtliche Skizze über das Papstamt in seiner geschichtlichen Entwicklung und theologischen Problematik vorgelegt wird, fest, dass die Amts- und namentlich die Papstfrage ins Zentrum des römisch-katholischen Kirchenverständnisses gehören. Dabei vertritt der Herausgeber die These, dass der in den bilateralen Gesprächen der letzten Jahrzehnte in den Fokus gerückte Begriff des gesamtkirchlichen Petrusdienstes „schwerlich weiterführt“, weil unter dieser Rücksicht der römische Bischof in seiner Person „zwei theologisch unterschiedliche Amtsverständnisse“ (27), nämlich das konfessionelle und das überkonfessionelle, vereinen müsste. Luther habe ein Papstamt, das sich grundsätzlich nicht mehr nach göttlichem Recht versteht, zur Bedingung für die Ökumene gemacht. Ein Papstamt dieses Zuschnitts dürfte jedoch für Rom inakzeptabel sein. In seiner Abhandlung über die Ekklesiologie Benedikts XVI. (33–47) macht Friedrich Weber, der Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Braunschweig, darauf aufmerksam, dass die Ökumene Benedikt XVI. „wesentliche theologische Anstöße“ (33) verdankt. Das ökumenische Ziel Joseph Ratzingers heißt „Wiederherstellung der Communio“. Die reue zum Eigenen verbindet sich bei ihm mit ökumenischer Offenheit. 2007 hat die Glaubenskongregation in einem Dokument festgestellt, dass die Trennungen des 11. und 16. Jahrhunderts die katholische Universalität „in ihrer vollen Verwirklichung in der Geschichte“ hindert. Den aus der Reformation hervorgegangenen kirchlichen Gemeinschaften wird ein „Heilswert“ (35) zugebilligt. Benedikt XVI. begreift das Wesen von Kirche und Amt aus der Logik der Liebe, der Bewegung des Empfangens und des Sich-Übereignens. In ihrem Kern sei die Kirche Jesu Christi sichtbares Zeichen der Liebe. Das doppelte Geheimnis des Leibes Christi als Kirche und als eucharistische Gabe sei für katholische Ekklesiologie „ein einziges Sakrament“, so dass für Joseph Ratzinger Zwischenformen eucharistischer Gastfreundschaft bei noch bestehender institutioneller Trennung grundsätzlich undenkbar erscheinen. Die Bindung der Eucharistie an das hierarchische Amt ist für Benedikt XVI. „notwendiger Ausdruck dafür, dass Christus der Herr ist und die Kirche nur auf diese Weise das Sakrament, das ihr selbst Unverfügbare, empfangen und Kirche sein kann“ (37). Hierarchie bedeutet Durchlass und Vergegenwärtigung eines Anfangs, damit die Kirche aus der Quelle leben kann. Über die eigentliche Frage nach der Weise der Gegenwart des Wortes Gottes in der Welt lasse sich – so der Papst – „nicht reden, ohne von dem durch Christus berufenen Zeugen zu handeln“ (37). Die in der Rechtfertigungslehre der Confessio Augustana artikulierte Glaubenserfahrung müsse in die Maßstäblichkeit des gemeinsamen Glaubens der Kirche eingefügt werden. 1982 hat Kardinal Ratzinger erklärt, welche Maximalforderungen sich seiner Ansicht nach auf die Ökumene tödlich auswirken müssten. Die katholische Kirche erkennt an, dass im Protestantismus „Elemente der Heiligung und der Wahrheit“ vorhanden sind. Die Anfragen, die sich aus der Ekklesiologie Benedikts XVI. an die evangelischen Christen ergeben, laufen darauf hinaus, dass die Reformationskir- chen sich neu über „das Problem der Tradition und der spezifischen Vollmacht der Kirche“ (44) besinnen müssten. Landesbischof Weber gesteht zu, dass damit „ein kritischer Punkt evangelischer Ekklesiologie berührt ist“ (44). Die Confessio Augustana steht für das evangelische Modell von „Lehrentscheidungen ohne Lehramt“. Es besteht – so Weber – Uneinigkeit darüber, wie weit die auch von katholischer Seite bejahte Selbstauslegungskraft des Wortes Gottes mit der Bindung der Auslegungskompetenz an eine formale Lehramtsautorität vereinbar ist. Die Kirchengemeinschaft der reformatorischen Kirchen untereinander (vgl. Leuenberger Konkordie) wurde durch eine Selbstrelativierung ermöglicht (Unterscheidung der lutherischen bzw. reformierten Lehre von der Lehre des Evangeliums). Die katholische Kirche hingegen bestimmt den Stellenwert von Dogma und Kirche anders. Ratzingers Rede von einem „Mitglauben mit der Kirche“ lässt die Kirche und ihre Vollmacht so „im Innersten des Glaubensaktes selbst enthalten“ (47) sein, dass ihr Credo zeitlich und seinsmäßig dem Glauben der Einzelnen vorausgeht. Hans-Jochen Jaschke, Weihbischof des Erzbistums Hamburg, der bei Joseph Ratzinger promoviert wurde, betont in seinem Aufsatz „Der Mensch und Theologe Joseph Ratzinger“ (49–61), dass zu den Gesprächspartnern Ratzingers immer auch evangelische Theologen, insbesondere Exegeten, gehörten. In dem mit Luther verbundenen Grundtypus von Kirchenspaltung entdeckt der Papst ein „zutiefst erschüttertes ekklesiales Bewusstsein“ (53). Ökumene bedarf nach Benedikt XVI. des Wachsens und Sich-Erkennens im gemeinsamen Glauben. In der Verflechtung von Wort, Zeuge und Glaubensregel sieht der Papst den tieferen Grund für die ekklesiologische Frage. In seinem Beitrag „Von Joseph Ratzinger zu Papst Benedikt XVI.“ (63–78) benennt Martin Hailer, Professor an der Leuphana Universität Lüneburg, das Verhältnis Glaube und Vernunft als wesentliches Thema im theologischen Werdegang des Papstes. Das Zueinander von Offenbarung und Tradition bestimmt Ratzinger – so der Verfasser – entsprechend seiner konfessionellen Identität. Für das ökumenische Gespräch liegen hier „erhebliche Schwierigkeiten“ (70). Das theologische Werk des Papstes zeichnet sich durch „die Stabilität seiner Grundannahmen“ (77) aus. Joseph Ratzinger sei ein „positionell verlässlicher Gesprächspartner“. Martin Bräuer, Catholica-Referent am Konfessionskundlichen Institut Bensheim, macht in seiner Abhandlung („Die göttliche Dimension der Bibel. Zur Wort-Gottes- Theologie Joseph Ratzingers/Benedikts XVI.“; 79–96) darauf aufmerksam, dass das Verhältnis von Offenbarung, Schrift und Tradition Ratzinger seit Jahrzehnten beschäftigt. Aus der Erkenntnis, dass Schrift die Offenbarung bezeugt, aber nicht in ihr aufgeht, folgt für Benedikt XVI., dass Schrift „offenbarungsgemäß“ auszulegen sei (vgl. das Konzept der „kanonischen Exegese“). Ein zentrales Anliegen der katholischen Kirche sei es, der subjektiven Willkür in Auslegung und Gebrauch der Schrift zu wehren. Die protestantische Seite will hingegen mehr die kritische Kraft der Schrift sich freier entfalten lassen und diese nicht der Verfügungsgewalt des kirchlichen Amtes unterstellen. Bräuer will mit seinen Ausführungen das reformatorische Prinzip sola scriptura gegen katholische Missverständnisse schützen. In seinem Aufsatz „Glaube als dauerhafte Verfasstheit des Geistes? Zum Thema ‚Reformation‘ in den Reden und Verlautbarungen des Papstes aus Deutschland“ (97–110) analysiert Martin Schuck, Pfarrer der Evangelischen Kirche der Pfalz und Verlagsleiter des Evangelischen Presseverlags Pfalz in Speyer, die Enzyklika „Spe salvi“ und die Regensburger Vorlesung. In dieser Vorlesung hat der Papst die Reformation als einen der für das Christentum verhängnisvollen „Enthellenisierungsschübe“ in den Blick genommen. Joseph Ratzinger will zeigen, dass das Christliche „das eigentlich Vernünftige“ (98) ist. Er entdeckt bei Augustinus die Identifizierung des biblischen Monotheismus mit den philosophischen Einsichten über den Grund der Welt, die sich in verschiedenen Variationen in der antiken Philosophie herausgebildet haben. Die Absolutheit des Christentums besteht nach Ansicht des Papstes – so Schuck – darin, dass es durch die sachgemäße Unterscheidung von Physik und Metaphysik einen Zugang zum Ganzen der Wahrheit eröffnet. In seiner Regensburger Rede wollte Benedikt XVI. die spezifische, wahrheitsverbürgende Vernünftigkeit des christlichen Glaubens herausstellen. Benedikts Nennung eines „in griechischer Philosophie aufgewachsenen Byzantiners“ als Kronzeugen ist dabei bereits Programm. Der Papst will vernunftgemäßes Handeln als „gemeinchristliche Tugend“ profilieren, die im Wesen Gottes selbst sowohl Entsprechung als auch Begründung findet. Die These Benedikts XVI., wonach das kritisch gereinigte griechische Erbe wesentlich zum christlichen Glauben gehört, lässt ihn – nach dem Verweis auf den spätmittelalterlichen Voluntarismus – einen Blick auf die Reformation werfen. Der Papst hat es – so Schucks treffende Analyse – geschafft, in einer einzigen Vorlesung all das zu sagen, was aus der Sicht des Lehramtes über das Verhältnis des Katholizismus zu relativistischen Tendenzen in den eigenen Reihen, zur Orthodoxie, zum Protestantismus und schließlich zum Islam zu sagen ist. „Spe salvi“ variiert dieses Thema anhand eines Blickes auf Luthers Glaubensverständnis. Mit Bezugnahme auf Hebr 11,1 lässt Benedikt XVI. zur Lösung einer theologischen Schlüsselfrage Thomas von Aquin und Luther „gegeneinander antreten“ (107). Nach Thomas ist der Glaube ein habitus, eine dauerhafte Verfasstheit des Geistes; er ist eine objektive, das Sein der Substanz nach verändernde Realität. Luther hat diese Sicht des Glaubens zum Subjektiven hin aufgelöst. Tatsächlich erweist sich Luthers Übersetzung der Hebräerbriefstelle „als Abkehr von einer metaphysischen Wirklichkeitskonstruktion“ (108). Als evangelischen Zeugen für die These der Unhaltbarkeit der protestantischen Auslegungstradition zitiert Benedikt XVI. den Exegeten Helmut Köster. Von Luthers subjektivistisch gewendetem Glaubensverständnis führt – so Benedikt XVI. in seiner Geschichtsschau – ein Weg zu dem auf sich selbst zurückgeworfenen Menschen der Neuzeit. Evangelische Theologie ist angesichts dieser Analysen – so Schuck – gefordert, ihre theologischen Grundlagen in aller Klarheit zu erheben. Jörg Frey, Ordinarius für Neues Testament an der Ludwig-Maximilians-Universität München, nennt in seinem Beitrag „Der Christus der Evangelien als der ‚historische Jesus‘“ (111–129) das Jesus-Buch des Papstes wissenschaftsgeschichtlich und ökumenisch „höchst bemerkenswert“ (111). Es gebe nicht viele systematische Theologen, die sich in solcher Ernsthaftigkeit und Gründlichkeit auf die biblischen Texte und die mit ihnen gestellten exegetischen und spirituellen Fragen einlassen. Die im Jesus-Buch zum Ausdruck kommende Offenheit des Denkens, das Zutrauen in die Kraft der eigenen Argumente, ist ein kaum zu überschätzendes ökumenisches Signal. Hinter dem Versuch Joseph Ratzingers, den Jesus der Evangelien als den historischen Jesus darzustellen, verbirgt sich – so der Verfasser – ein „Gewaltstreich“ (118). Frey stellt die kritische Frage, ob man zwischen dem irdischen Jesus und dem vierfältigen Zeugnis der Evangelien „nicht doch einen längeren und in sich differenzierteren Zeugnis-, Erinnerungs- und Interpretationsprozess annehmen muss“ (119). Es gebe Spannungen und Widersprüche zwischen den unterschiedlichen Überlieferungen, die nicht überspielt werden dürfen. Viele Auslegungen des Jesus- Buches sind als „interpretatorische Meisterleistung“ zu würdigen. Joseph Ratzinger lässt sich vom „Verständnis einer in der biblischen und dann auch kirchlichen Tradition sich entfaltenden Wahrheit“ (121) leiten. Frey teilt die Überzeugung des Papstes, dass von der „impliziten Christologie“ der eschatologischen Vollmacht Jesu „eine relativ konsequente Linie zur späteren expliziten und hohen Christologie“ (128) führt. In seiner Abhandlung „Die gekreuzigte Vernunft. Der Regensburger Papst-Vortrag im Spiegel der Entgegnung Wolfgang Hubers“ (131–149) zeigt Werner Thiede, dass Benedikt XVI. mit seinen Bemerkungen zur liberalen Theologie durchaus einen „wunden Punkt“ (132) des Neuprotestantismus getroffen hat. „Völlig zu Recht“ (143) stellt der Papst Adolf von Harnack als wichtigsten Vertreter einer weiteren „Enthellenisierungswelle“ heraus. Harnack hat den trinitarischen Gottesgedanken und die altkirchliche Christologie verabschiedet. Wolfgang Hubers Apologetik des liberaltheologischen Ansatzes „misslingt“ (144). Nach Thiede „überrascht es, wie wenig konstruktiv“ (145) Huber grundsätzlich auf die positiv ansetzende Vernunft-Rede des Papstes eingeht. Der ehemalige Berliner Bischof „übersieht völlig“ die Unendlichkeit der göttlichen Vernunft. Wenn Huber fordert, die Kirche müsse ihr Handeln immer wieder ins „Licht der Glaubenwahrheit rücken“ (148), dann frage er – Thiede – sich, wie es sein kann, dass z. B. Willigis Jäger, der katholische und reformatorische Grundwahrheiten bestritten hat, immer wieder zu Vorträgen auf Kirchentagen eingeladen wird. Eilert Herms, emeritierter Professor für Systematische Theologie an der Eberhard- Karls-Universität Tübingen, unterstreicht in seinem Aufsatz („Die ökumenische Bedeutung der Enzykliken Benedikts XVI.“; 151–176), dass die drei Enzykliken „den einen und einzigen, alles umfassenden Gegenstand der kirchlichen Lehre“ (167), die Wirklichkeit des christlichen Glaubens, thematisieren. Dabei macht Herms darauf aufmerksam, dass die katholische Kirche im Kontext der „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ (1999) der Formulierung zugestimmt hat, dass die Rechtfertigung des Sünders „allein durch Glauben geschieht“ (vgl. 168). Nach Joseph Ratzinger ist mit dieser Aussage die entsprechende Verwerfung des Konzils von Trient keineswegs korrigiert oder gar zurückgenommen. Durch die Enzykliken Benedikts XVI. ist authentisch klargestellt worden, was die Verwerfung aus dem 16. Jahrhundert besagt und was nicht. Die Verwerfung des Tridentinums gilt – so die These von Herms – nur im Blick auf einen Gebrauch des Ausdrucks „Glaube“, der nicht die komplexe Gesamtwirklichkeit bezeichnet, die in den Enzykliken Benedikts beschrieben wird, sondern weniger. Sie gilt nur für einen Gebrauch des Ausdrucks „Glaube“, der lediglich ein Teilmoment der Gesamtwirklichkeit des menschlichen Gottesverhältnisses bezeichnet, nämlich nur das Fürwahr-Halten der Aussagen der kirchlichen Lehre, das als solches die Liebe und die Hoffnung noch nicht einschließt und damit auch nicht die Werke des Glaubens, sondern zu dem dies alles dann noch zusätzlich hinzutreten muss. Das Konzil sagt: Es kann nicht „allein“ der Glaube in diesem eingeschränkten Sinne sein, durch den der Mensch vor Gott gerecht wird, also nicht „allein“ ein sog. Glaube, der nicht in sich selbst schon Liebe und Hoffnung ist (vgl. 169). Über diese nach wie vor gültige Konzilsaussage hinaus stellen die sie faktisch erläuternden Enzykliken Benedikts fest, dass eine solche abstrakte Verwendung des Ausdrucks „Glaube“ nicht hinreichend profund die Wirklichkeit des Glaubens erfasst. Dies tut erst eine Rede von „Glauben“, wie sie in den Enzykliken Benedikts vorliegt. Es ist also – so Herms – nicht zu bestreiten, dass Luthers Rede vom Glauben den Glauben bezeichnet, der als solcher schon Liebe und Hoffnung ist. Durch die Beschreibung des Glaubens als Liebe und Hoffnung in den Enzykliken Benedikts XVI. wird aktenkundig, dass die Theologie Luthers und die authentische römisch-katholische Lehre mit ihrer Rede vom Glauben „dieselbe umfassende Wirklichkeit der christlichen Gottesgewissheit“ (170) meinen. Dies ist für die Ökumene zwischen Katholiken und Protestanten „von großer Bedeutung“. In seinem Beitrag „Das Eucharistieverständnis bei Papst Benedikt XVI.“ (177–194) kommt Ulrich Beuttler, Privatdozent für Systematische Theologie an der Universität Erlangen, zu dem Ergebnis, dass die Eucharistie der „Angelpunkt“ (177) ist, der die Theologie Ratzingers sakramental begründet und seine theologische Arbeit zu einer geistlichen Tätigkeit macht. Der Papst wählt einen fundamentalanthropologischen Zugang zum Sakrament. Im Sakrament verbinden sich nach Ratzinger uralt Menschliches und christlich Neues. In vier Kapiteln (Eucharistie und christliche Existenz; Eucharistie und Kirche; Eucharistie als Opfer?; Realpräsenz und Transsubstantiation) entfaltet der Verfasser seine Überlegungen. Im letzten Kapitel werden die bekannten reformatorischen Einwände gegen die Transsubstantiationslehre vorgetragen. Reinhard Brandt, Dekan in Weißenburg (Bayern), versucht in seiner Abhandlung „Papst Benedikt XVI. und der Ablass. Aus Rom nichts Neues“ (195–207) anhand der einschlägigen theologischen Dokumente (z. B. Apostolische Konstitution „Indulgentiarum Doctrina“ aus dem Jahr 1967) die Ablasslehre der katholischen Kirche darzulegen. Dabei stützt sich der Verfasser auch auf den Rundfunkbeitrag „Portiunkula. Was Ablass bedeutet“ Kardinal Ratzingers (ursprünglich in: Bilder der Hoffnung, 1997, 91-99). Ablass verweist – so oseph Ratzinger – „auf die Gemeinschaft der Heiligen, auf das Geheimnis der Stellvertretung, auf das Gebet als Weg zum Einswerden mit Christus und seiner Gesinnung“ (zit. nach 200). Nach Brandt steht Kardinal Ratzinger den Vertretern der sog. „neuen Ablasslehre“ (Karl Rahner und anderen) nahe, sofern er die Ablasslehre einbettet in eine Rekonstruktion des existentiellen Prozesses, der mit dem Akt der sakramentalen Buße nicht abgeschlossen, sondern eröffnet wird. Kann ein Ablass – so die entscheidende Frage Brandts – eine Nachlassung der zeitlichen Sündenstrafen sein oder „nur“ ein besonders wirkmächtiges Gebet? Auch in der Zeit des Pontifikats Papst Benedikts XVI. wurden und werden Ablässe gewährt und erteilt. In seinem Aufsatz „Papst Benedikt XVI. und der Apostel Paulus. Protestantische Beobachtungen zum Paulus-Jahr in Rom“ (209–224) weist Jens-Martin Kruse, Pfarrer der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Rom, darauf hin, dass Benedikt XVI. die Ökumene bereits einen Tag nach seiner Wahl um Nachfolger Petri „zu einem Grundanliegen seines Pontifikats“ (209) erklärte. Die Basilika St. Paul vor den Mauern besitzt für die Ökumene in Rom eine wichtige Funktion. 2007 hat der Papst den Wunsch geäußert, der Völkerapostel möge „uns helfen, in der demütigen und aufrichtigen Suche nach der vollen Einheit aller Glieder des mystischen Leibes Christi voranzuschreiten“ (213). Die wöchentlichen Paulus-Katechesen Benedikts XVI. im Paulus-Jahr waren – so Kruse – „ein eindrückliches Zeugnis der Bibelauslegung des Papstes“ (215). Dabei befasste sich Benedikt XVI. ausführlich mit der Kreuzestheologie und der Rechtfertigungslehre des Völkerapostels. Diese Katechesen enthalten „weiterführende ökumenische Implikationen“ (223). Das Bild, das der Papst von der Theologie des Paulus zeichnet, „weist große Gemeinsamkeiten mit der evangelischen Sicht auf“ (223). Martin Heesch, Lehrstuhlinhaber für Evangelischen Theologie an der Universität Regensburg, zeigt in seinem Beitrag („Das Papstamt aus Sicht der liberalprotestantischen Theologie. Zu Adolf von Harnacks Deutung des nach-tridentinischen Katholizismus“; 225–238), dass Harnacks Würdigung des Papsttums seine Lehre vom dreifachen Ausgang der Dogmengeschichte zur Voraussetzung hat. Das Christentum ist dieser Auffassung zufolge mit dem frühen 16. Jahrhundert an das Ende seines dogmatischen Zeitalters gekommen. In der Transformationskrise vom Mittelalter zur Neuzeit habe sich das Christentum in drei große nachdogmatische Bildungen aufgespalten, die in gewisser Weise – uch wenn der Katholizismus ebenso wie der konfessionalistische Protestantismus Dogmentreue beansprucht – „nachdogmatisch“ sind. Harnacks pointierte Auffassung des Papstamtes ist – so Heesch mit Recht – vielfach „rückwärtsorientiert“. Unter dem Aspekt der Machtstaatlichkeit der Kirche ist Harnacks Deutung des Papstamtes „geschichtlich überholt“ (234). Der entscheidende Gesichtspunkt Harnacks sei jedoch die kritische Wahrnehmung der katholischen Kirche als einer sakramentalen Rechtsanstalt. Nach Harnacks Deutung war die Reformation im Kern keine Debatte um Missstände und ihre Beseitigung, sondern die Ausdifferenzierung des Christentums in zwei große Formationen, also ein grundlegender Wandel, der im Protestantismus auch mit der Relativierung und tendenziellen Auflösung des Dogmas durch die Konzentration auf das Subjekt und seinen Glauben einherging. Heesch konstatiert die „zunehmende und irritierende Vielfalt eines Christentums jenseits des Dogmas“ (237). Protestantische Existenz meint eute ein „Einbezogensein in jene irritierende Vielfalt“. Durch das Papstamt soll „die Integrationskraft und Homogenität des Katholizismus“ sichergestellt werden. Es sei – so Heesch – durchaus ein „Verdienst“ Benedikts XVI., durch die Betonung der rechtsförmig zu denkenden Kompetenzen des Bischofsamtes die Eigenart des Katholizismus immer unmissverständlich herausgestellt zu haben. Das allgemein Christliche önne „nur in der Vielzahl seiner konkreten Gestalten“ (238) bestehen. Die Einheit der Christen ist nur als „differenzierte Einheit“ vorzustellen; Konfessionalität und Gemeinschaft der Kirchen stehen nicht in Widerspruch zueinander. In seiner Abhandlung „Der Papst und die Weltreligionen“ (239–251) kommt Hans Schwarz, emeritierter Ordinarius für Evangelische Theologie an der Universität Regensburg, zu dem Ergebnis, dass Benedikt XVI. im Hinblick auf den Dialog mit den Angehörigen anderer Religionen im Grund das wiederholt, was er schon als Kardinal in seinem Buch „Glaube – Wahrheit – Toleranz“ (2003; vgl. meine Besprechung dieses Buches in: LebZeug 60 [2005], 70–74) geschrieben hat. Dem kommt jetzt „päpstliches Gewicht“ (243) zu. Benedikt XVI. ist es gerade im Horizont der Moderne ein Herzensanliegen, dass ernunft und Glaube auf neue Weise zueinanderfinden. Anlässlich seines Türkei-Besuches im November 2006 rief der Papst dazu auf, gemeinsam einzutreten für den Schutz und die Förderung der sittlichen Güter, des Friedens und der Freiheit. Eine gemeinsame Verpflichtung der Religionen sieht Benedikt XVI. nicht nur im ethischen Bereich, sondern auch im Hinblick auf eine Stärkung des Verständnisses Gottes in der Gesellschaft. Der Papst habe dabei – gerade angesichts der Diskriminierung der Christen in der Türkei – Religionsfreiheit angemahnt. In Washington hat er darauf hingewiesen, dass die Aufgabe, die Religionsfreiheit zu verteidigen, „niemals ganz erfüllt“ (250) ist. Helmut Frank, Chefredakteur beim „Sonntagsblatt. Evangelische Wochenzeitung für Bayern“, zeichnet in seinem Beitrag „Der Papst und die Medien“ (253–263) in knappen Federstrichen nach, welches Echo das Pontifikat des Papstes aus Bayern in den Medien bisher ausgelöst hat – angefangen von der „Jahrhundertschlagzeile“ der „Bild-Zeitung“ vom 20. April 2005. Der Weltjugendtag in Köln sei ein sog. „Hybrid-Event“ gewesen. Protestanten müssen neidlos anerkennen, dass die Enzykliken Benedikts XVI. mehr Aufmerksamkeit finden als etwa die EKD-Denkschriften. Der Verfasser analysiert auch das Medienecho nach der Regensburger Rede und nach dem „mangelhaften Krisenmanagement“ des Vatikans bei der „Begnadigung der Piusbrüder“ (260). Den Brief des Papstes an die Bischöfe vom März 2009 nennt Frank ein „beispielloses Dokument“. Kein Nachfolger Petri habe jemals „so rückhaltlos den Blick hinter die Kulissen zugelassen“ (262). Die in diesem Band versammelten Aufsätze zeichnen sich durch große Sachlichkeit aus. Oberflächliche konfessionelle Polemiken unterbleiben. Den Verfassern ist es wichtig, das ökumenische Gespräch von der jeweiligen konfessionellen Substanz her in Gang zu bringen. Insofern sind die Beiträge mit großem Gewinn zu lesen. Leider sind einige sachliche Fehler stehengeblieben, z. B. Seite 69: Die Regensburger Vorlesung wurde nicht – wie behauptet – 2005, sondern 2006 gehalten. Josef Kreiml |
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